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Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf Menschen mit Behinderungen ein. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt und wird Ihnen vom Arzt verordnet.
Er findet in Übungsgruppen mit speziell dafür ausgebildeten Übungsleitern und in einem begrenzten Zeitraum statt. Danach sollen die Übungen in Eigenverantwortung weiter durchgeführt werden.
Der Leistungsumfang des Rehabilitationssports beträgt zurzeit 50 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von 18 Monaten abzuleisten sind, mit dem Ziel, die eigene Verantwortung für die Gesundheit zu stärken und zum langfristigen und selbständigen Bewegungstraining zu motivieren. Sie müssen sich eine Einrichtung, die  Rehabilitationssport anbietet, aussuchen und dann den Rehabilitationsantrag Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Erst ab dem Zeitpunkt der Genehmigung können Sie mit dem Rehabilitationssport beginnen.
Der Rehabilitationssport dient der Krankheitsbewältigung und ergänzt die ärztliche Behandlung. Deshalb ist eine regelmäßige Teilnahme wichtig! Die Dauer einer Übungsveranstaltung sollte grundsätzlich 45 Minuten betragen. Die Anzahl beträgt bis zu zwei Übungseinheiten pro Woche. Reines Gerätetraining ist nicht Bestandteil des Rehabilitationssports!

FTO-Rehaflyer

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Rehabilitationssport in vollem Umfang!

Es ist nicht zulässig, dass die Einrichtung Zuzahlungen, Vorauskasse, Eigenbeteiligungen u. a. von Ihnen fordert. Eine Mitgliedschaft, nur für die Inanspruchnahme von Rehabilitationssport in Gruppen, ist für die Dauer der Verordnung nicht erforderlich.
Sollten Zuzahlungen, Eigenleistungen, Vorauskasse oder verpflichtende Mitgliedschaften von Ihnen verlangt werden, informieren Sie bitte den Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband Saarland e.V. (BRS) und Ihre Krankenkasse, damit wir uns darum kümmern können. Sie dürfen nur in Anspruch genommene Rehabilitationssportstunden unterschreiben. Sämtliche Unterschriften, die im Voraus zu leisten sind, sind unzulässig.

Nehmen Sie über das Angebot hinaus weitere Leistungen der Einrichtung in Anspruch, fallen nur dafür Beiträge für Sie an. Das Rehabilitationssportangebot beinhaltet Übungsstunden, die von einem vom BRS lizenzierten Übungsleiter zu festgesetzten Zeiten in einer Gruppe abgehalten werden.
Die Einrichtung rechnet über den BRS mit Ihrer Krankenkasse ab. Legen Sie deshalb die genehmigte Rehabilitationssportverordnung und ein beigefügtes Schreiben Ihrer Krankenkasse der Einrichtung oder dem Übungsleiter vor.

Mögliche Disziplinen

Wir möchten Sie nachfolgend über die wichtigsten Punkte informieren. Die Verschreibung des Rehabilitationssports ist nur in bestimmten Disziplinen möglich, und zwar:

  • Gymnastik
  • Bewegungsspiele in Gruppen

 

soweit es sich um Übungen handelt, mit denen das Ziel des Rehabilitationsports erreicht werden kann.